Bürgerbeteiligung bei Windparks: Im Zuge der EEG-Novellierung wird seit Monaten über faire Bürgerbeteiligung an Windenergieanlagen diskutiert. Unsere Erfahrung aus der Realisierung von zahlreichen erfolgreichen Bürgerwindprojekten hat uns gezeigt, worauf es bei akzeptanzstarken Windenergieprojekten ankommt. In der Zeitschrift top agrar ist ein Artikel erschienen, der verschiedene Ansätze zur Bürgerbeteiligung – so auch unsere Vorschläge – beleuchtet.
Quelle: top agrar 10/2020, Seite 98-101
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen ersten Referentenentwurf für eine EEG-Novelle 2021 veröffentlicht. Der ambitionierte Zeitplan sieht vor, dass das überarbeitete Gesetz zum 01.01.2021 in Kraft tritt und das EEG 2017 ablöst.
Einige geplante Änderungen sind:
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei der Auflistung und dem Referentenentwurf um ein Gesetzgebungsverfahren mit offenem Ausgang handelt. Das Bundesministerium weist darauf hin, dass dieser Referentenentwurf nicht mit allen Ministerien abgestimmt ist. Die angegebenen geplanten Änderungen können wesentlich anders ausfallen oder gegebenenfalls auch gar nicht zum Tragen kommen. Wir bringen stets unseren Bürgerwindgedanken ebenfalls in das Gesetzgebungsverfahren ein und vertreten hierzu Ihre Interessen bis nach Berlin, so dass Bürgerwind auch mit einem EEG 2021 in eine erfolgreiche Zukunft gehen kann.
Der 1. September 2020 wurde für alle Beteiligten ein langer Tag auf der Baustelle. Dank überschaubarer Windverhältnisse wurden an einem Tag erst die Nabe und anschließend noch die Rotorblätter gezogen und fest montiert. Ein großer Meilenstein für das Projekt, nun sind alle Großkomponenten verbaut und der restliche Innenausbau kann abgeschlossen werden.
Nach dem erfolgreichen Zug der Gondel spielte auch einen Tag später das Wetter mit. Bei passenden Bedingungen wurde die Nabe gezogen und montiert. Wenig später folgten die mächtigen Rotorblätter.
Das mächtige Gondelhaus der Vestas V150 schwebt per Großkran empor und wird mit dem Stahlrohrturm verbunden. Die Fertigstellung der Windenergieanlage geht nun in die heiße Phase.
Kurz nachdem die Rotorblätter nachts erfolgreich angeliefert wurden, standen nun - ebenfalls nachts - die Turmsegmente an. Per Schwertransporter wurden die Stahlturmsektionen auf die Baustelle manövriert.
Ein großer Moment für die Bürgerwindanlage am Hof Sebbel in Haltern. Mitten in der Nacht werden die 75m langen Rotorblätter der Vestas V150 angeliefert. Es ist an manchen Stellen der Zuwegung durchaus eng aber alles passt und die drei Blätter kommen wohlbehalten auf der Baustelle an. Nun geht es an die Montage!
Erneuerbare Energien im Münsterland
BBWind engagiert sich seit fast zwei Jahren im Beirat des Regionalvorstandes Münsterland des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE NRW).
Folgende digitale und kostenlose Veranstaltung mit dem Fokus „Erneuerbare Energien im Münsterland" möchten wir Ihnen daher gerne ans Herz legen und Sie herzlich einladen.
Am 27. August um 19:00 Uhr stellen sich
den Moderatoren Hendrik Becker & Thomas Voß und Ihren Fragen zum Thema Klimaschutz und Energiewende.
Weitere Informationen und anmelden können Sie sich unter https://www.lee-nrw.de/termine/die-klimakrise-und-neustart-nach-corona-im-muensterland/.
"Mehr Akzeptanz durch Bürgerenergie"
Quelle: Energie & Management, Ausgabe 13-14/20, Seite 7
Um einen drohenden Rückgang der installierten Leistung der Windenergie an Land zu verhindern, schlägt BBWind der Bundespolitik eine Lösung, den sogenannten Klimawert, vor.
Hintergrund zum drohenden Leistungsrückgang
Durch die seit 2018 unterzeichneten Ausschreibungsrunden der Windenergie an Land entgehen dem vorgesehenen Ausbaukorridor bislang rund 3.000 MW. Sofern die Unterzeichnung der noch übrigen Ausschreibungsrunden im gleichen Maße anhält, könnten bis Ende 2020 3.746 MW für die Windenergie an Land verloren gehen, wie Abbildung 1 veranschaulicht. Hinzu kommt, dass mit Ablauf des Jahres 2020 deutschlandweit 4.156 MW aus der EEG-Förderung fallen, dies sind rund 5.300 Windenergieanlagen (WEA). Bis Ende 2025 fallen weitere 12.176 MW aus der EEG-Förderung. Von diesen WEA kann über die Hälfte nicht durch neue Anlagen ersetzt werden (sog. Repowering), weil sie nicht innerhalb von Konzentrationszonen errichtet wurden, die Abstände zu den Häusern zu gering sind (aufgrund der kleineren Gesamthöhe der damaligen WEA) oder aus artenschutzrechtlichen Belangen.*
Abbildung 1: Drohende Leistungsverluste für die Windenergie an Land.
Quellen: Bundesnetzagentur (07/2020) Marktstammdatenregister und Ausschreibungsergebnisse sowie Quentin, Sudhaus & Endell (2018) Was tun nach 20 Jahren? S.33-34 *
Der Zubau, der im 1. Halbjahr 2020 laut Marktstammdatenregister 783 MW betrug und für das 2. Halbjahr 2020 erneut angenommen wird, könnte folglich 1.566 MW betragen. Der Zubau wird die vorgenannten drohenden Verluste somit bei Weitem nicht auffangen können, wie Abbildung 2 verdeutlicht. Der Rückgang der installierten Leistung könnte daher bereits in diesem Jahr 5% betragen.
Abbildung 2: Installierte Leistung Windenergie an Land 2020/2021.
Quellen: BWE (2020): Installierte Leistung pro Bundesland ** sowie Bundesnetzagentur (2020): Marktstammdatenregister und Ausschreibungsergebnisse.
Die Leistung der aus der Förderung fallenden Windenergieanlagen (Alt-WEA) ist unverzichtbar. Im Kontext des Atom- (2022) und Kohleausstiegs (2035-2038) ist die Entwicklung bei der Windenergie, dem Eckpfeiler der Energiewende, einmal mehr besorgniserregend. Aus diesem Grund hat BBWind der Bundespolitik mit dem Klimawert einen Lösungsvorschlag unterbreitet, mit dem das Leistungsdefizit aufgefangen werden könnte.
Unser Lösungsvorschlag: Der Klimawert für Alt-WEA
Im EEG sollte ein anzulegender Klimawert für Alt-WEA festgelegt werden, der sich am bewährten Modell der geförderten Direktvermarktung orientiert. Der anzulegende Klimawert könnte 2,00 Cent je kWh unter dem rollierenden Durchschnitt der Höchstzuschläge des vergangenen Jahres für neue WEA liegen. Der Klimawert sollte jenen WEA vorbehalten sein, die aus der EEG-Förderung herausgefallen sind und für die kein Repowering möglich ist. WEA, die in einer beplanbaren Windkonzentrationszone liegen, bedürfen unbedingt eines Repowerings statt eines Weiterbetriebs, da der Neubau von WEA die Energiewende durch höhere Stromerträge ungleich schneller voranbringt.
Vergütungsbeispiel für Alt-WEA: Geminderter rollierender Durchschnitt der Höchstzuschläge
6,20 Cent (Rollierender Durchschnitt der Höchstzuschläge 2019) - 2,00 Cent (Weiterbetriebsabzug) = 4,20 Cent, 80% Standort, Umrechnungsfaktor 1,16 (Referenzertragsmodell), Ergebnis ist die Vergütung für die nächsten 5 Jahre i. H. v. 4,87 Cent. Von diesem Wert würde der Direktvermarktungserlös abgezogen werden, der in den ersten 5 Monaten dieses Jahres 1,74 Cent beträgt. Folglich ergibt sich noch eine Marktprämie i. H. v. von 3,13 Cent je kWh.
* abrufbar unter https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/FA_Wind_Was_tun_mit_WEA_nach_20Jahren.pdf
** abrufbar unter: https://www.wind-energie.de/themen/zahlen-und-fakten/
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