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Aktuelles

01.07.2020

Interview im Magazin topagrar mit Heinz Thier

"Fünfmal mehr Einnahmen mit Bürgerwind als bei reiner Verpachtung"

Quelle: top agrar, Ausgabe 7/2020, Seite 29

13.06.2020

YouTube Video - Bürgerwind in Haltern Sebbel: Versammlung und Baustellenbesichtigung

In Zeiten von Corona und Abstandsgebot ist auch in der Windenergiebranche Kreativität gefragt. Im Bürgerwindprojekt Haltern-Sebbel wurde eine Gesellschafterversammlung kurzerhand neben und auf das Fundament verlagert. Neben wichtigen Informationen zum Projektfortschritt konnten sich so alle Gesellschafter auch direkt ein Bild der Bautätigkeiten machen.

18.05.2020

Bundesweite Abstandsregelung vom Tisch

Nach monatelangen Diskussionen um Abstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung hat sich die Bundesregierung am Montag, 18.05.2020 darauf geeinigt, keine bundesweite Abstandsregelung einzuführen. Stattdessen erhalten die Länder über eine Länderöffnungsklausel die Möglichkeit, Abstandsregelungen von bis zu 1.000 m einzuführen. Demzufolge bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Länder damit umgehen. Wir schauen gespannt nach Düsseldorf, ob Energieminister Pinkwart Wort hält und keinen Gebrauch von der Länderöffnungsklausel macht, wie er Ende Februar 2020 Branchenvertretern in einer Gesprächsrunde, an der wir auch teilgenommen haben, erklärte.

Offen ist noch, welcher Wohngebietstyp als Kriterium herangezogen werden darf. In der Vorlage zur Einigung ist vom Abstand „bis zur nächsten bezeichneten zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken" die Rede. Von bestimmten Wohngebietsarten wie etwa „reinen Wohngebieten" ist hier (noch) nichts zu lesen. Um die Einigung zur Abstandsregelung in einen Gesetzesvorschlag zu überführen, sind also noch zentrale Fragen zu klären. Vielleicht gibt es auch deshalb noch keine offizielle Stellungnahme der NRW-Landesregierung zum Beschluss der großen Koalition.

Appell an die Landesregierung: Keine Nutzung der Länderöffnungsklausel in NRW

Fest steht, dass das Planungsrecht für Windenergie in NRW mit einer Nutzung der Länderöffnungsklausel nur unübersichtlich werden könnte, womit niemandem geholfen wäre – weder den Menschen vor Ort, noch den für die Bauleitplanung zuständigen Gemeinden oder den Projektentwicklern für Windenergie. Die Forderung der BBWind ist daher klar: NRW sollte dringend davon absehen, die Länderöffnungsklausel zu nutzen. Andernfalls würde neben der Grundsatzregelung im Landesentwicklungsplan (LEP) von 1.500 m zu allgemeinen und reinen Wohngebieten, auf einer weiteren gesetzlichen Ebene ein weiteres, nicht mit der bestehenden LEP-Regelung vereinbares Abstandskriterium eingeführt werden. Der 1.500 m-Grundsatz, der bei der Aufstellung der Regionalpläne und Flächennutzungspläne lediglich als Abwägungskriterium dient, würde dann mit einem verbindlichen Kriterium von maximal 1.000 m zu kombinieren sein. Über diese Unübersichtlichkeit hinaus ergäben sich verschiedene Nachteile. Zahlreiche Projekte, bei denen Privatpersonen vor Ort ihr Projekt in den letzten Jahren mit Gutachten kostenintensiv vorangetrieben haben und auf einen Bestand der geltenden Gesetze vertraut haben, sehen ihr Vorhaben gefährdet. Ebenso ergeht es Gemeinden, die ihren Flächennutzungsplan (FNP) nach jahrelanger Entwicklung fertiggestellt haben und nun befürchten müssen, dass ihr FNP durch die Anwendung der Länderöffnungsklausel kurzerhand entwertet werden könnte. Nicht zuletzt würde das einstige Energieland NRW damit das Ziel der Energieversorgungsstrategie NRW, die Verdoppelung der Windenergieleistung bis 2030 ad absurdum führen. Demzufolge ergäben sich auf verschiedenen Ebenen Nachteile, deren Erduldung vor der höchstfragwürdigen Wirkung von Abstandsregeln absolut nicht gerechtfertigt erscheint. Feste Abstände zur Wohnbebauung erhöhen nicht die Akzeptanz, wie wir aus zahlreichen Praxisbeispielen wissen. Entscheidend ist die Einbindung der Menschen vor Ort in Planungsprozesse und durch finanzielle Teilhabe.

30.04.2020

Neues zum Thema BNK

Der Weg ist frei für die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (kurz: BNK) der Windenergieanlagen! Das nächtliche Dauerblinken gehört damit bald der Vergangenheit an.

Im Februar hat der Gesetzgeber mit einer Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) den gesetzlichen Rahmen für die Einführung eines BNK Systems konkretisiert. Nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 30.04.2020 ist das neue Gesetz in Kraft getreten. Damit können die BNK Anbieter die Zulassung ihrer Detektionssysteme beantragen und ihre Angebote finalisieren.

Wir freuen uns über diese akzeptanzsteigernde Maßnahme und arbeiten an einer Einkaufsgemeinschaft, um die Umsetzung mit dem Transpondersystem möglichst effizient zu gestalten.

16.03.2020

Betreiberforen

Im Zeitraum vom 03.03.2020 bis zum 12.03.2020 fanden unsere alljährlichen GE-, Nordex-, und Senvion-Betreiberforen in Münster statt. Bei diesen Foren hatten unserer Betriebsführungsprojekte die Möglichkeit, sich mit den Ansprechpartnern des WEA-Herstellers und der technischen und kaufmännischen Betriebsführung der BBWind auszutauschen. Zusätzlich erhielten die WEA-Betreiber die neuesten Informationen direkt von den WEA-Herstellern und die BBWind analysierte das zurückliegende Windjahr 2019. Das Enercon-Betreiberforum wird im Laufe dieses Jahres nachgeholt. 

07.02.2020

YouTube Video - Bürgerwind in Haltern Sebbel: Erdarbeiten

In Haltern am See im Kreis Recklinghausen entsteht derzeit eine neue Bürgerwindenergieanlage. Zwischen Lippe im Süden und Bundestraße B58 im Norden wird eine hocheffiziente und moderne Anlage vom Typ Vestas V150 errichtet. Diese Windenergieanlage mit 4MW Nennleistung und 150m Rotordurchmesser wird nach Fertigstellung 241m hoch sein. Es wird eine jährliche Produktion von 11 Mio. kWh sauberen Windstrom erwartet. Wir werden den Bau hier begleiten und Ihnen regelmäßig aktuelle Videos präsentieren!

30.01.2020

BEE-Neujahrsempfang am 30.01.2020 in Berlin

Am 30.01.2020 fand in Berlin der Neujahrsempfang des BEE Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. statt.

Unser Geschäftsführer, Heinz Thier, informierte sich an Ort und Stelle über aktuelle politische Strömungen und lauschte den Vorträgen hochkarätiger Referenten.

Peter Altmaier (s. Foto) stellte 1.400 Zuhörern seine Vorstellung von Akzeptanz zur Windenergie vor, die einen Meinungsaustausch im Plenum entfachte. Dr. Eckart von Hirschhausen warb hingegen dafür, die Diskussion um feste Mindestabstände bei der Windenergie an Land zu beenden und stattdessen über die planetaren Grenzen sprechen.

 

20.01.2020

"Ackern fürs Klima"

Unter diesem Titel fand am Samstag, 18.01.2020 eine Konferenz von Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion in Berlin statt. Im Fishbowl-Panel: „Einkommensmöglichkeiten für Landwirte durch erneuerbare Energien" haben Oliver Krischer (stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion), Karl-Heinz Remmers (Vorstand Solarpraxis AG) und Heinz Thier (Geschäftsführer BBWind) miteinander diskutiert.
Heinz Thier hat dabei das Konzept Bäuerlicher Bürgerwind vorgestellt und erläutert, wie akzeptanzstarke Projekte umgesetzt werden. Thier stieß damit auf reges Interesse bei den Konferenzteilnehmern, das sich auch noch in Gesprächen nach der Diskussionsrunde zeigte.

Auf dem Bild: Oliver Krischer (rechts) und Heinz Thier

11.12.2019

Jahrestagung Erneuerbare Energien.NRW (11.12.2019)

Wie sieht der Strommarkt der Zukunft aus? Das war eine der zentralen Fragen bei der diesjährigen Jahrestagung Erneuerbare Energien NRW. Diese fand am 11. Dezember in der Historischen Stadthalle in Wuppertal statt. Vor rund 250 Gästen und Energieexperten wurden aktuelle energiepolitische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen auf Landes-, Bundes- und Europaebene diskutiert. Auch die BBWind war mit einem Stand auf der Begleitaustellung vertreten und versorgte die Gäste mit Infos.

Auf dem Bild: Ben Rotherm (links), Heinz Thier (rechts)

04.12.2019

GreenLive in Kalkar (02.-04.12.2019)

Vom 2. bis 4. Dezember 2019 fand in Kalkar die GreenLive statt. Auch wir waren wieder mit einem Stand vertreten (auf dem Bild: unser Mitarbeiter Holger Kanschik).

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