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Aktuelles

17.03.2021

YouTube Video - Bürgerwind in Gescher-Tungerloh Pröbsting: Turmbau

Die Gescher Bürgerwind GmbH & Co. KG betreibt bereits seit Jahren erfolgreich vier Windenergieanlagen in der Nachbarschaft. Nun folgt der zweite Bauabschnitt in der Bauernschaft Tungerloh Pröbsting: Vier Anlagen vom Typ Vestas V1-150 entstehen und werden im zweiten Quartal 2021 in Betrieb gehen. Diese zusätzlichen 22,4 MW Nennleistung bringen die Bürgerwindgesellschaft dann insgesamt auf 39,2 MW im Gescheraner Stadtgebiet - eines der modernsten und leistungsstärksten Windparks im Münsterland!

10.03.2021

YouTube Video - Bürgerwind in Gescher: Rückblick auf die gesamte Bauphase

2019 passierte in der Glockenstadt Gescher (Kreis Borken) Großes in Sachen Klimaschutz: Ein neues Bürgerwindprojekt wurde gebaut. An insgesamt fünf Standorten wurden vier ENERCON E-141 und eine E-82 errichtet. Insgesamt wird der Windpark somit 19,1 MW Nennleistung haben und einen großen Beitrag zum lokalen Klimaschutz liefern. Doch das ist noch nicht alles: Für 2021 ist eine Erweiterung des Projektes um weitere fünf Standorte geplant, wir werden berichten!

08.03.2021

YouTube Video - Bürgerwind in Schöppingen Brook: Rückblick auf die gesamte Bauphase

In der Gemeinde Schöppingen (Kreis Borken), in der Bauernschaft Brook wurde von Ende 2018 bis Frühjahr 2019 ein Bürgerwindpark gebaut und in Betrieb genommen. Unter dem Namen "Windenergie Schöppingen Brook" entstanden drei ENERCON-Anlagen vom Typ E-141 mit 159m Nabenhöhe, einem Rotordurchmesser von 141m und einer Gesamthöhe von ca. 230m. Diese großen Bürgerwindanlagen haben eine Nennleistung von je 4,2 Megawatt, so dass der Bürgerwindpark nun Jahr für Jahr ca. 35 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom ins Netz einspeisen wird. BBWind und die Projektträger vor Ort möchten mit diesem Video auf die spannende Bauphase zurückblicken. Lehnen Sie sich zurück und sehen Sie, wie in drei Minuten ein ganzer Windpark entsteht!

24.02.2021

Blatttransporte der nächsten Generation

Am 24.02.2021 lieferte der Anlagenhersteller GE die Blätter der GE 5.3-158 an der Baustelle in Gronau Epe. Eigentlich nichts Besonderes, jedoch wurde hier ein neues Spezial-Transportfahrzeug eingesetzt, dass das Blatt nur am Zugfahrzeug über eine spezielle Aufnahme eingespannt hat. Der Anhänger des Gesamttransports wurde durch das Blatt selbst „gezogen". Somit gab es nur zwei gespannte Seilverbindungen mit Steuer- und Beleuchtungstechnik und das Blatt der Windenergieanlage, die die beiden Fahzeugteile miteinander verbunden haben.
Der Vorteil an dieser Transporttechnik ist, dass einige enge Zufahrtsbereiche mit dieser Technik überschwenkt werden können, was mit der „alten Fahrzeugtechnik" nicht möglich war. Zudem ist ein Drehkranz zwischen Blattträger hinten und Anhänger angeordnet, der relativ Spur treu dem Zugfahrzeug folgen kann.

Aus Sicht der BBWind insgesamt eine wesentliche Verbesserung für die Baustelle.

19.02.2021

YouTube Video - Repowering in Brilon-Madfeld: Rückbau einer Windenergieanlage

Aus alt mach neu - In Brilon-Madfeld werden derzeit mehrere alte Windenergieanlagen fachmännisch zurückgebaut und entsorgt, um Platz für moderne und effiziente Anlagen zu machen. Kurz nach der Schneeschmelze begleiten wir einen Tag lang die Rückbauarbeiten und zeigen eindrucksvoll wie Windenergieanlagen nach Ihrer Betreibszeit zerlegt werden.

17.02.2021

Vortrag zum Thema "Realisierung kommunaler Projekte aus Sicht des Windenergieprojektierers"

Unser Geschäftsführer Heinz Thier hielt am 17.02.2021 einen Online-Vortrag zum Thema "Realisierung kommunaler Projekte aus Sicht des Windenergieprojektierers". Veranstaltet wurde dieses Seminar vom Bundesverband WindEnergie (BWE).

Folgende Inhalte wurde thematisiert:

  • Tipps für eine zielführende Zusammenarbeit in der Planung
  • Kommunikation mit der Gemeinde und Einbindung der Bürger vor Ort
  • Instrumente der Motivation zur Anpassung der kommunalen Planung

16.02.2021

Spatenstich in Coesfeld Letter Görd

Spatenstich in Coesfeld Letter Görd

Auf dem Bild (v.l.): Lars Schmidt (Bauleiter BBWind), Paul Telger, Christoph Rawert, Hans-Dieter Logermann, Bruno Wissing (die vier Geschäftsführer der Gesellschaft)

Am Dienstag, 16.02.2021, ist nach neun Jahren Planungs- und Genehmigungsphase der erste Spatenstich für vier Windenergieanlagen im Bürgerwindprojekt Coesfeld Letter Görd getätigt worden. Zufrieden setzten vier Projektvertreter sowie unser Bauleiter Lars Schmidt den symbolischen Spatenstich unter der großen Informationstafel des Projektes. Drei weitere Windenergieanlagen im Windpark befinden sich noch in der Genehmigungsphase und könnten bei Lösung artenschutzrechtlicher Fragestellungen in Zukunft noch hinzukommen. Informieren Sie sich gerne auf www.bwp-letter-goerd.de

28.01.2021

Stellungnahme Länderöffnungsklausel NRW

Windenergie in NRW nicht abwürgen!

Bild: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.

Bild: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.

 

Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant, 2021 ein Gesetz zu beschließen, welches pauschale Abstandsvorgaben zwischen Wohnbebauung und Windenergieanlagen vorsieht. In der jetzigen Entwurfsfassung vom 22.12.2020 wäre dieses Gesetz ein weiterer massiver Einschnitt für den ohnehin schwächelnden Ausbau der Windenergie. Die Energiewende in NRW wird mit diesem inhaltlich und handwerklich mangelhaften Gesetzesentwurf in Frage gestellt, Klimaziele können so mittelfristig nicht erreicht werden.

BBWind hat eine ausführliche Stellungnahme zur Ausnutzung der Länderöffnungsklausel an Herrn Laschet, zuständige Minister*innen sowie mehr als 50 weitere Landtagsabgeordnete geschickt. Sie finden unsere Unternehmensstellungnahme an die Landesregierung hier (LINK).

Auch der Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V. (LEE NRW) hat einen offenen Brandbrief an Armin Laschet adressiert, diesen finden Sie hier (LINK).

BBWind hat sich als eines von 75 nordrhein-westfälischen Unternehmen hier beteiligt und unterstützt den LEE in dieser Sache voll und ganz.

18.12.2020

Beschluss zum EEG 2021

Nach zähen und langwierigen Verhandlungen hat der Bundestag am 17.12.2020 das EEG 2021 beschlossen. Der Bundesrat hat das Gesetz am 18.12.2020 bestätigt. Zuletzt mehrten sich Zweifel daran, ob dies noch vor Weihnachten gelingen würde. Schließlich wäre mit einer weiteren Verzögerung auch das geplante Inkrafttreten des Gesetzes gefährdet gewesen. Doch nun ist beschlossen, dass am 01.01.2021 das neue EEG in Kraft tritt. Nach erster Sichtung und vorbehaltlich der amtlichen Gesetzesverkündigung gelten u. a. nachfolgende Neuerungen für die Windenergie an Land:

  • Ausbauziel 2030 (§ 4):
    Die installierte Leistung der Windenergie an Land soll bis zum Jahr 2030 auf 71 Gigawatt ansteigen.
  • Kürzung von Ausschreibungsvolumina (§ 28 Abs. 6):
    Das Ausschreibungsvolumen soll bei drohender Unterzeichnung reduziert und zu einem späteren Termin ausgeschrieben werden. Als Kriterien für eine Kürzung soll die Bundesnetzagentur eine Unterzeichnung der letzten Ausschreibungsrunde, das Volumen neu gemeldeter Genehmigungen sowie vorhergehend ausgeschlossene Gebote heranziehen.
  • Höchstwert für die Ausschreibung (§ 36b):
    Der neue Höchstwert beträgt 6,0 Cent / kWh und wird ab dem Jahr 2021 und nachfolgenden Kalenderjahren jeweils um zwei Prozent bezogen auf den Vorjahreswert gemindert.
  • Erweiterung der Standortkorrektur (§ 36h):
    Zukünftige Ausschreibungszuschläge erhalten bei einer Standortgüte von 60 Prozent den Faktor 1,35. Bislang betrug der höchste Faktor 1,29 (70 Prozent). Damit wird ein Anreiz für Binnenlandstandorte unterhalb einer Standortgüte von 70 Prozent gesetzt.
  • Zusatzgebote bei höherer in Betrieb genommener als bezuschlagter Leistung (§ 36j):
    Eine erneute Ausschreibungsteilnahme wird nach Inbetriebnahme möglich, wenn die installierte Leistung um mindestens 15 Prozent erhöht wird.
  • Freiwillige Zuwendung für Standortgemeinden (§ 36k):
    Betreiber können Gemeinden im Umkreis von 2.500 m eine Zuwendung von bis zu 0,2 Cent / kWh als einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung anbieten. Geleistete Zahlungen können sich Betreiber beim Netzbetreiber erstatten lassen.
  • Negative Strompreise (§ 51):
    Die Regelung zu den negativen Preisen wurde von sechs auf vier aufeinanderfolgende Stunden verschärft. Die Anzahl dieser Stunden verlängert den Vergütungszeitraum.

Wir schließen uns den Äußerungen vieler Verbände an, dass das nun verabschiedete Gesetz hinter den Erwartungen und Ansprüchen der Pariser Klimaziele zurückbleibt (§ 4). Auch ist planungsrechtlich noch völlig unklar, wie z. B. die Landesregierung NRW mit den erhöhten Ausbauzielen umgehen wird. Die neuen Regelungen schaffen zum Teil erhöhte Unsicherheiten für Bürgerwindprojekte (z. B. § 51). Der überwiegende Teil des neuen Gesetzes macht allerdings Mut, eröffnet neue Möglichkeiten und unterstreicht die große Bedeutung von Bürgerwind für die Energiewende.

10.12.2020

Inkrafttreten des Investitionsbeschleunigungsgesetzes

Änderungen für die Windenergie

Änderungen für die Windenergie im "Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen" (BGBI. 2020, S. 2694):

  • § 80 VwGO und § 63 BImSchG:
    Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klagen Dritter; dadurch wird es keinen Baustopp mehr geben.

  • Änderung der erstinstanzlichen Zuständigkeit:
    Klagen gegen das WEA-Bauvorhaben sind direkt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) zu erheben. Die frühere Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte entfällt, dadurch beschleunigen sich die Gerichtverfahren.

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