Unter diesem Motto haben MdL Robin Korte, MdL Michael Röls-Leitmann, Regionalrat Münster Helmuth Fehr, Tobias Austrup, Anne Hartl, Michael Schlüß, Kai Solinski und Christoph Austermann heute die Energiepolitik auf Bundes-, Landes- und Regionalplanebene diskutiert. Und da gibt es in Sachen Windenergie aktuell eine ganze Menge: Von den gesetzlichen Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz zum Stopp von Vorbescheidsverfahren, über Änderungen im Landesplanungsgesetz NRW zum Stopp von Vollantragsverfahren nebst Durchführungserlass, bis hin zu den bald fertig werdenden Regionalplänen in NRW wird das Planungsrecht zur Windenergie laufend überarbeitet. NRW und das Münsterland sind aktuell Spitzenreiter bei der Windenergie, doch diese Position darf nicht verspielt werden. Ein Austausch zwischen Politik und Praxis darf dabei nicht auf der Strecke bleiben und tut es auch nicht. Vielen Dank für den Besuch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW und an alle Diskutanten.
Unsere Praxiserfahrungen als Dienstleister von Bürgerwind Projekten bringen wir gerne konstruktiv ein und machen unsere Erwartungen an die Politik deutlich:
Eine turbulente Woche für die nordrhein-westfälische Windenergiebranche liegt hinter uns. Sie mündete in Gesetzesänderungen im Bundestag und im Landtag NRW, welche fatale Auswirkungen auf laufende Verfahren für die Genehmigung von Windenergieanlagen haben. Sowohl das Bundes- als auch das Landesgesetz haben ihre Keimzelle in NRW. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle gesetzliche Änderungen im Bereich der Windenergie im Bund und im Land NRW.
Bundesebene
Die CDU/CSU-Fraktion hatte sich das Ziel gesetzt, den Windenergieausbau außerhalb von künftigen „Windenergiebereichen" zu verhindern. Dieses „Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus", das in den Medien als „Lex Sauerland" oder „Lex Merz" Bekanntheit erlangte, wurde am 17.12.2024 von CDU/CSU in den Bun-destag eingebracht, war aber in dieser Form nicht mehrheitsfähig.
Aber auch SPD und GRÜNE sahen Steuerungsbedarf zur Stärkung der Regionalplanung, welche den titulierten „Wildwuchs" verhindern und Akzeptanz für Windenergie verstärken soll – insbesondere mit Blick auf die in NRW eingereichten zahlreichen Anträge auf Vorbescheid außerhalb von Flächen in den Regionalplanungskulissen.
Am 27.01.2025 wurde im „Ausschuss für Klimaschutz und Energie" ein überarbeiteter Gesetzesent-wurf von CDU/CSU, SPD und GRÜNE eingebracht. Diese nun mehrheitsfähige Beschlussempfehlung „20/14777" ändert das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Noch in derselben Sitzungswoche wurde das Gesetz am vergangenen Freitag, 31.01.2025 durch den Bundestag angenommen und tritt nun nach Verkündung, der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, unmittelbar in Kraft.
Das geänderte BImSchG lautet:
Nach § 9 Absatz 1a Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [...] wird folgender Satz eingefügt: „Das berechtigte Interesse für einen Antrag auf Vorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 des Baugesetzbuchs besteht nicht, wenn der Vorhabenstandort außerhalb von ausgewiesenen Windenergiegebieten oder in Aufstellung befindlichen Windenergiegebieten im Sinne des § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes [...] liegt, es sei denn, es handelt sich um ein Vorhaben im Sinne des § 16b Absatz 1 und 2 dieses Gesetzes."
Was bedeutet das?
Noch laufende bauplanungsrechtliche Vorbescheidsverfahren, die auf Basis des § 9 (1a) BImSchG gestellt wurden und außerhalb von künftigen Windenergiebereichen der Regionalpläne liegen, sind ab Verkündung des Gesetzes im Regelfall nicht mehr zulässig. Einzige Ausnahme sind Repowering-Projekte im Sinne von § 16b BImSchG. Es gibt hierzu keine Übergangsfrist und keine weiteren Ausnahmen.
Land NRW
Der Landesregierung NRW war diese bundesrechtliche Regelung nicht weitgehend genug, so dass ebenfalls in der vergangenen Woche kurzfristig ein Gesetzesvorhaben in den Landtag eingebracht wurde, nämlich eine Änderung des Landesplanungsgesetzes. Diese Änderung wurde dann am 30.01.2025 beschlossen und hat vor allem Auswirkungen auf Projekte außerhalb der Bereiche der in Aufstellung befindlichen Regionalplanflächen für Windenergie.
Unter anderem heißt es hier:
„Wenn sich ein Raumordnungsplan zur Erreichung der Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in Aufstellung befindet, sind zur Sicherung der Durchführung der Planung, [...] Entscheidungen über deren Zulässigkeit für sechs Monate ab dem [... Inkrafttreten dieses Gesetzes] allgemein untersagt, wenn der jeweilige Vorhabenstandort außerhalb der in dem jeweiligen Entwurf des entsprechenden Raumordnungsplan vorgesehenen Windenergiegebiet [...] liegt."
Da dieses sogenannte „WEA-Moratorium" nicht nur für Anträge auf Erteilung von Vorbescheiden, sondern auch für vollständige BImSchG-Anträge gilt - sofern diese nicht bereits vor zehn Monaten mit vollständigen Unterlagen gestellt wurde - wird hierdurch stark in den Vertrauensschutz für Investitionsvorhaben und in Planung befindliche Projekte eingegriffen. Mit diesem „WEA-Moratorium" sollen die im Antragsverfahren befindliche Projekte für sechs Monate zurückgestellt werden, bis einzelne Regionalpläne ihre Gültigkeit entfalten und dann eine Ablehnung rechtsicher ausgesprochen werden kann. Vorhaben für die bereits positive Vorbescheide erteilt worden sind, dürften nach derzeitiger Betrachtung hiervon unberührt sein; eine einzelfallbezogene juristische Prüfung ist allerdings unabdingbar.
Aber
Nach wie vor können auch zukünftig Kommunen, aufgrund der Sonderregelungen für Windenergie-vorhaben im Baugesetzbuch, im Rahmen ihrer Planungshoheit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Windenergieprojekte außerhalb der in Regionalplänen vorgesehen Windenergiebereiche schaffen. Hierauf besteht allerdings kein Rechtsanspruch, so dass entscheidend sein wird, ob im Einzelfall die Verwaltungen und politischen Gremien vor Ort von einem Windenergieprojekt und dem damit verbundenen Konzept überzeugt werden können. Bürgerwindprojekte können genau das. Durch eine unmittelbare Einbeziehung der Anwohnerinnen und Anwohner in die Planung und eine finanzielle Beteiligung der Menschen vor Ort, die über das Mindestmaß des Bürgerenergiegesetzes NRW hinausreicht, sorgen sie für Akzeptanz und einen großen finanziellen Mehrwert vor Ort. Auch wenn die Gesetzesänderungen für den Ausbaupfad der Windenergie und letztlich für den Klimaschutz fatal sind, dürften Bürgerwindprojekte sich ihre Vorteile wieder mehr zunutze machen. Im Unterschied zu den Projekten übriger Akteure verzögern sich Bürgerwindprojekte ggf., sie müssen zu allermeist aber nicht aufgegeben werden.
Mit viel Engagement und in enger Zusammenarbeit mit unseren Betreibern fanden auch in diesem Jahr die jährlichen Sicherheitswochen der BBWind statt. Eine spannende Neuerung brachte frischen Wind in den Ablauf: Der theoretische Teil der Schulungen wurde in den eigenen Räumlichkeiten der BBWind in Münster durchgeführt, während der praktische Teil – inklusive der Arbeit mit speziellem Equipment – in Osnabrück stattfand. Besonders gefreut hat uns in diesem Jahr die Unterstützung der Firma RescOff, die unsere Sicherheitswochen tatkräftig begleitet hat.
Ein Highlight war sicherlich die Schulung an vier unterschiedlichen Befahranlagen. Unsere Teilnehmer hatten die einmalige Gelegenheit, diese Lifte ausführlich zu testen und deren Besonderheiten kennenzulernen. „In diesem Jahr haben wir besonderen Wert auf die Befahranlagen gelegt, um unseren Teilnehmern einen umfassenden Einblick in deren Technik und Handhabung zu geben," erklärte Steffen Ernsting, der die Schulungen begleitete und den Ablauf maßgeblich mitgestaltet hat.
BBWind bedankt sich herzlich bei allen Teilnehmern und der Firma RescOff für die großartige Unterstützung und den reibungslosen Ablauf der Sicherheitswochen. Gemeinsam haben wir auch dieses Jahr wieder viel erreicht!
Heute ist es endlich soweit – die WindEnergy Hamburg 2024 hat ihre Tore geöffnet! Die weltweit bedeutendste Messe der Windenergiebranche versammelt rund 40.000 Teilnehmende aus aller Welt, die sich vier Tage lang über wegweisende Technologien, innovative Projekte und die großen Herausforderungen der Energiewende austauschen. Die WindEnergy Hamburg ist der zentrale Treffpunkt für alle, die die Zukunft der erneuerbaren Energien aktiv mitgestalten wollen.
BBWind ist stolz darauf, Teil dieser wegweisenden Veranstaltung zu sein. Als erfahrener Projektpartner im Bereich der Windenergie in NRW wurden wir eingeladen, gemeinsam mit dem Land NRW am Gemeinschaftsstand zu präsentieren. Für uns ist dies eine hervorragende Gelegenheit, unsere Expertise in der Umsetzung maßgeschneiderter Bürgerwindprojekte für landwirtschaftliche Betriebe und Kommunen zu zeigen. Unsere Arbeit steht für vertrauensvolle Projektbegleitung und nachhaltige Projektentwicklung, die den Bedürfnissen unserer Partner gerecht wird. Die WindEnergy Hamburg bietet die perfekte Plattform, um unsere Projekte und Konzepte vorzustellen und unsere Vision von nachhaltiger Windenergie in regionalem Kontext zu präsentieren.
Besuchen Sie uns am NRW-Gemeinschaftsstand, tauschen Sie sich mit unseren Expertinnen und Experten aus und erfahren Sie mehr über unsere Arbeit. Wir freuen uns darauf, neue Kontakte zu knüpfen, innovative Ideen zu teilen und gemeinsam die Zukunft der Windenergie zu gestalten.
Stand: Halle B6
Standnummer: 420
Unter diesem Titel fand am Mittwoch, den 11. September 2024, in Bielefeld ein Infoabend des WLV-Kreisverbands Herford-Bielefeld statt. Neben Vorträgen zu Photovoltaik, Biogas und Wasserstoff gab es auch einen Vortrag zur Windenergie, den unser Kollege Thorsten Franke hielt. Vor rund 70 Gästen stellte er das Konzept und die Vorteile des Bäuerlichen Bürgerwinds vor. Die weiteren Referenten des Abends waren:
• Thomas Schoppe (WLV-Service GmbH LAND.SOLAR) zum Thema Freiflächen-PV und Agri-PV
• Dr. Beatrix Wallberg (Kreis Herford) zum Thema Grüner Wasserstoff, Mitwirkung, Projekte und Umsetzung im Kreis Herford
• Manuel Hoffrogge (GeLa Energie GmbH, Teil des WLV-Unternehmensverbunds) zum Thema Biogas, aktuelle Situation und zukünftige Vermarktung nach der EEG-Förderung
Durch den Abend führte Hermann Dedert (Kreisverbandsvorsitzender). In den Vorträgen und anschließenden Gesprächen wurde deutlich, dass die überbordende Regulatorik eines der größten Hemmnisse für die Energiewende darstellt. Gleichzeitig wurde klar, dass die Region Ostwestfalen-Lippe bei der Energiegewinnung weiterhin aktiv bleiben muss, um die Strukturen und die regionale Wertschöpfung zu stärken. Referenten und Gäste konnten hierfür interessante Möglichkeiten aufzeigen.
Wir haben unsere unternehmensseitige Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des Regionalplanverfahren Arnsberg bei der Bezirksregierung eingereicht. Im ersten Teilabschnitt betrifft dies den Kreis Soest und den Hochsauerlandkreis. Wir begrüßen am Regionalplanentwurf, dass viele Kriterien, die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) herausgegeben hat, um potenzielle Windenergiebereiche zu ermitteln, Grundlage des sog. Windenergiekonzeptes im Regierungsbezirk Arnsberg sein sollen.
Wir kritisieren hingegen weitere vorgesehene Kriterien, z. B. Abstände zu Siedlungen (1.000 m) oder zu Rad- und Wanderwegen (440 m). Diese erscheinen willkürlich und rechtlich nicht haltbar. Ebenso erscheint die Anwendung einzelner durch das LANUV anerkannter Kriterien inkonsequent, z. B. Abstände zu Straßen oder zu Hochspannungsfreileitungen. Hier besteht eindeutig Überarbeitungsbedarf. In unserer Hauptforderung werben wir dafür, alle über die LANUV-Kriterien abzuleitenden Flächen auszuweisen, da es sich um Potenzialräume handelt, deren tatsächliche Nutzung für die Windenergie erst nachgelagert entschieden wird. Potenzialräume werden sich infolge des obligatorischen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, der technischen Entwicklung von WEA, nicht erschließbarer Hanglagen und unwirtschaftlicher Netzanbindungen massiv reduzieren.
Unsere Stellungnahme ist hier abrufbar:
Foto: v.l.n.r Michael Schlüß und Heinz Thier
Liebe Verantwortliche unserer Bürgerwindprojekte,
liebe Geschäftspartner,
mit dieser Nachricht möchten wir Sie über die Nachfolge in der Geschäftsführung der BBWind informieren.
Das Bürgerwindkonzept des WLV-Tochterunternehmens BBWind GmbH ist ein Erfolgskonzept. Einen großen Anteil an diesem Erfolg hat der Geschäftsführer Heinz Thier, welcher die Geschicke des Unternehmens seit seiner Gründung im Jahr 2012 lenkt. Er selbst ist ein Windpionier der ersten Stunde und konnte sich mit dem Aufbau des Dienstleistungsunternehmen BBWind einen Traum erfüllen und sich ganz seiner Leidenschaft, dem Bürgerwind in Westfalen-Lippe, widmen. „Mit dem entstandenen Konzept 'Nicht verpachten, selber machen!´ haben wir über 140 Windenergieanlagen aus Bauern- und Bürgerhand in den 12 Jahren errichtet, was mich unheimlich stolz macht. Ohne die Landwirte und Bürger vor Ort sowie dem dynamischen, inzwischen 62-köpfigen Team der BBWind in Münster, die hinter der Energiewende aus Bürgerhand stehen, wäre dies nicht möglich gewesen.", so Heinz Thier rückblickend auf die letzten Jahre.
Ende des Jahres 2024 wird sich Heinz Thier in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden und die Geschäftsführung an den langjährigen Prokuristen Michael Schlüß übergeben, womit die BBWind klar auf Kontinuität setzt und ihren Erfolgskurs fortsetzen möchte. Michael Schlüß ist bereits ein Jahr nach Gründung der BBWind im Jahr 2013 als Projektfinanzierer und seinerzeit sechster Mitarbeiter zur BBWind gekommen und hat die Zeiten des dynamischen Wachstums strategisch seit 2019 auch als Prokurist begleiten dürfen. Neben dem Aufbau des zweiten Standbeins der BBWind, der Betriebsführung von Bürgerwindparks nach Inbetriebnahme, hat er vor allem auch in den letzten Jahren als Stellvertreter von Heinz Thier aktiv an der Unternehmensausrichtung mitgewirkt. „Das Konzept des Bäuerlichen Bürgerwindes hat mich von Beginn an überzeugt. Die gute Zusammenarbeit des gesamten BBWind-Teams und den Geschäftsführern vor Ort ist der Schlüssel zum Erfolg eines guten Projektes. Durch unsere bewusste Fokussierung auf das Thema Bürgerwind bieten wir unseren Projekten gebündeltes Fachwissen zur Umsetzung eines eigenen Windparks, ohne Vorkenntnisse mitbringen zu müssen", so Michael Schlüß. Der 38-jährige ist seit dem 01.07.2024 als weiterer Geschäftsführer der BBWind bestellt, um einen reibungslosen Übergang bis zum Ausscheiden von Heinz Thier zum Jahresende zu gewährleisten.
Unser Team ist in letzter Zeit stark gewachsen, und um die Gemeinschaft sowie die Zusammenarbeit zu stärken, haben wir einen unvergesslichen Teambuilding-Tag organisiert. Da unsere Projektteams aus verschiedenen Abteilungen zusammengestellt werden, ist es uns besonders wichtig, dass der Zusammenhalt und das Miteinander gefördert werden.
Zu diesem Zweck sind wir nach Raesfeld in den Wald gefahren, wo uns professionelle Teambuilder erwartet haben. Der Tag war so gestaltet, dass wir in drei Gruppen aufgeteilt, drei spannende Welten – die Ich-Welt, die Du-Welt und die Wir-Welt – durchlaufen haben. In der Ich-Welt ging es darum, das eigene Selbstverständnis und die eigene Rolle im Team zu reflektieren. Übungen zur Selbstwahrnehmung und Selbstreflexion halfen uns, unsere eigenen Stärken und Schwächen besser zu verstehen.
In der Du-Welt lag der Fokus auf der Wahrnehmung und dem Verständnis für die anderen Teammitglieder. Durch kooperative Spiele und Kommunikationsaufgaben lernten wir, wie wichtig Empathie und aktives Zuhören im Team sind. Diese Phase stärkte das gegenseitige Vertrauen und die Offenheit.
Die Wir-Welt betonte schließlich die Zusammenarbeit und das Erreichen gemeinsamer Ziele. Hierbei wurden Gruppenaufgaben gelöst, die nur durch effektive Teamarbeit und Koordination zu bewältigen waren. Besonders schön war zu sehen, wie diejenigen, die sich noch nicht gut kannten, schnell zusammenfanden. Der Trainer lobte uns anschließend für unser großartiges Miteinander – ein wunderbares Kompliment!
Am Nachmittag tauchten wir in die faszinierende Geschichte von Schloss Lembeck ein und erhielten eine persönliche Führung von Graf Lorenz von Merveldt. Dieser Einblick in das Schloss war für uns alle ein echtes Highlight. Bei einem gemütlichen Spaziergang mit Graf Ferdinand von Merveldt durch den Schlosswald erfuhren wir außerdem einiges über nachhaltige Forstwirtschaft - ein Thema, das uns alle sehr interessierte. Hier konnten wir unser Bewusstsein für ökologische Zusammenhänge und nachhaltiges Handeln vertiefen, was auch im beruflichen Kontext von großer Bedeutung ist.
Den perfekten Abschluss unseres Tages bildete ein gemeinsames Grillen im Garten von Heinz Thier. Bei leckerem Essen und vielen anregenden Gesprächen ließen wir den Tag entspannt ausklingen. In der gemütlichen Atmosphäre wurde deutlich, wie wertvoll dieser Tag für uns alle war. Unser Team, das in letzter Zeit stark gewachsen ist, konnte durch diesen Tag noch enger zusammenwachsen.
Durch die Kombination von pädagogisch wertvollen Übungen, historischen Einblicken und nachhaltigen Themen haben wir nicht nur als Team zueinander gefunden, sondern auch wichtige Impulse für unsere tägliche Zusammenarbeit gewonnen.
Im nachfolgendem Link finden Sie die Fotos vom Teambuildingtag:
In den vergangenen zwei Jahren sind im Rahmen von Oster- und Solarpaketen verschiedene Gesetze angepasst oder gar geschaffen worden, die die Ziele für die Windenergie höher setzten und das Planungsrecht vereinfachten. Die originären Genehmigungsverfahren blieben mit Ausnahmen aus dem WindBG bislang unberührt. Dies ändert sich mit der BImSchG-Novelle, welche gestern in Kraft trat. Hiervon erwarten wir uns einen richtigen Drive für die Verfahrenslaufzeiten - vorausgesetzt das Behördenpersonal wird aufgestockt. Einen Überblick über die Neuerungen bietet ein Artikel im Wochenblatt. Für den Artikel sprach die Journalistin Rebecca Kopf mit Elisabeth Bäumer, Heinz Thier und Christoph Austermann von der BBWind.
Im nachfolgendem Link finden Sie den Wochenblattartikel:
Foto: v.l.n.r.: Heinz Thier, Madeleine Hohmann, Corinna Tippmeier und Christoph Austermann
Am 11. und 12.06.2024 fand der 16. Branchentag Windenergie NRW 2024 im Wissenschaftspark Gelsenkirchen statt. Seit vielen Jahren sind wir mit einem Stand vertreten.
Madeleine Hohmann, Corinna Tippmeier, Angelika Rieder, Lena Mennemann, Heinz Thier und Christoph Austermann waren in diesem Jahr vor Ort und haben sich mit anderen Vertreterinnen und Vertretern der Branche ausgetauscht, Fachvorträgen gelauscht und anschließend miteinander diskutiert. Themen, die das Publikum bewegten waren in diesem Jahr u. a. die Ergebnisse der Europawahl, Herausforderungen der Wasserstoffproduktion, Änderungen des BImSchG, des Landesplanungsgesetzes oder auch die Einführung des Bürgerenergiegesetzes NRW.
Christoph Austermann hat mit seinem Vortrag zum „Bürgerenergiegesetz NRW - Wie es geht und was die Praxis lehrt" den Start des neuen Beteiligungsgesetzes beleuchtet.
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